Im Prozess, den unser Präsident Maurus Gerber gegen ELSA wegen der Verkäsungszulagen angestrebt hat, hat ihm das Kreisgericht Broye in erster Instanz rechtgegeben. Der Gerichtspräsident stellt fest, dass das jetzige System der Auszahlung der Verkäsungszulage nicht ordnungsgemäss funktioniert, und dass ELSA dies zu Ihren Gunsten ausnützt.

Das Landwirtschaftsgesetz sieht vor, dass den Produzen*innen eine Prämie ausgezahlt wird (Art. 6 Bst. b der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) und Art. 38 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG)). Diese Prämie hatte zum Ziel, den Preis für Industriemilch nach der Liberalisierung des Käsemarktes (Juni 2007) zu stabilisieren. Sie sollte für eine hochwertige Käseverarbeitung im A-Segment gezahlt werden. Das Problem: Ein Grossteil dieser Prämie kommt in der Realität gar nicht bei den Produzent*innen an! Deshalb hat Maurus Gerber, Präsident von Uniterre und pensionierter Milchproduzent, einen Rechtsstreit gegen den Milchverarbeiter ELSA eröffnet.

In seinem Urteil gibt der Gerichtspräsident Herrn Gerber teilweise Recht. Er heisst die Klage zur Zahlung der Verkäsungszulage gut, anerkennt indessen, dass ELSA nicht in der Lage ist, den Warenfluss zu rekonstruieren, um die genaue Verwendung der Milch von Herrn Gerber zu belegen. Als zentrales Element gilt, dass die monatlichen Milchabrechnungen keine Verkäsungszulagen ausweisen. Demgegenüber ist die Migros-Tochter ELSA der Ansicht, dass diese Zulagen integrierter Bestandteil des Basismilchpreises sind. Dies widerspricht der aktuellen Gesetzgebung, die von «Zulagen» spricht, die auf der Milchabrechnung separat ausgewiesen werden müssen.

Das Gericht hat ebenfalls festgestellt, dass das Kontrollverfahren des BLW nicht garantieren kann, dass die Verkäsungszulagen effektiv den Produzenten zugutekommen. Da ELSA die Auszahlung der Verkäsungszulage an Herrn Gerber nicht belegen konnte, muss sie den anteilsmässig errechneten Betrag im Nachhinein überweisen sowie für sämtliche Gerichts- und Verfahrenskosten aufkommen. Das Urteil wird jedoch erst rechtskräftig, wenn die 30-tägige Einsprachefrist unbenutzt verstreicht.

Seit Jahren schon kämpft Uniterre für eine gerechte und transparente Auszahlung der Verkäsungszulagen. Dieses Gerichtsurteilstellt bringt nun unsere Bemühungen. einen bedeutenden Schritt weiter. Uniterre hat anlässlich der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2022 den Vorschlag des BLW unterstützt, die Verkäsungszulagen den Produzenten direkt zu überweisen. Was daraus wird, wird sich im Laufe dieses Herbstes erweisen.

Medienkontakte

Maurus Gerber, Kläger und Präsident Uniterre (FR/DE): 081 864 7022

Rudi Berli, Sekretär Uniterre (FR/DE): 078 707 78 83