Zürich, 1 7. Juni 2026 – Heute hat das EU -Parlament einer weitreichenden Deregu-
lierung von Pflanzen aus neuer Gentechnik zugestimmt . Pflanzen, die mittels
neuer Gentechnik wie CRISPR/ C as entstanden sind und bis zu 20 gentechnische
Veränderungen an bis zu 20 Stellen im Erbgut 1 aufweisen, können künftig weitge-
hend ohne Auflagen zugelassen werden. Das bedeutet: keine Risikoprüfung,
keine Regeln für das Nebeneinander von gentechnikfreier und gentechnisch ver-
änderter Landwirtschaft im Feld und keine Kennzeichnung der Lebensmittel . In
der Schweiz gelten weiterhin Deklarations – und Prüfpflichten nach bestehende m
Gentechnikgesetz . Der Import von n icht deklarierte n gentechnisch veränderten
Produkte n unterläuft die Schweizer Gesetzgebung – und mit ihr die Wahlfreiheit
der Konsumentinnen und Konsumenten. Die SAG fordert Bundesrat und Parla-
ment auf, in der Schweiz beides aktiv zu schützen: die Wahlfreiheit und die gen-
technikfreie Landwirtschaft.

Recht auf Wahlfreiheit ignoriert
«In der EU wird die grosse Mehrheit von Pflanzen aus neuer Gentechnik ohne Risi-
koprüfung und ohne Regeln für das Nebeneinander im Feld (Koexistenz) und ohne
Kennzeichnung der Lebensmittel zugelassen», hält Nationalrätin Marionna Schlatter,
Präsidentin der Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) fest. «Konsumenten und Konsu-
mentinnen verlieren ihr Recht auf Wahlfreiheit und gentechnikfrei wirtschaftende Be-
triebe sind hohen Kontamination srisiken ausgesetzt. »

Vorsorgeprinzip ausgehebelt
Das Vorsorgeprinzip ist eine zentrale Grundlage des Umweltrechts – in der EU wie in
der Schweiz. Es besagt: Wer eine Technologie einsetzen will, muss zuerst nachweisen, dass sie keine unzumutbaren Risiken birgt. «Das Vorsorgeprinzip wird jetzt aus-
gehebelt », mahnt Marionna Schlatter . «Jeder gentechnische Eingriff kann unbeab-
sichtigter Nebeneffekte haben, deshalb muss jeder Fall einzeln geprüft werden.»

Gentechnikfreie Schweizer Landwirtschaft unter Druck
In der Schweiz müssen gentechnisch veränderte Lebens – und Futtermittel laut Gen-
technikgesetz gekennzeichnet und auf Risiken geprüft werden. Fallen diese Pflichten
in der EU weg, wird der Vollzug der Schweizer Gesetzgebung deutlich erschwert. Ma-
rionna Schlatter erklärt: «Der Bundesrat muss verhindern, dass nicht deklarierte gen-
technisch veränderte Produkte in die Schweiz gelangen und Vorsorgemassnahmen
treffen. Im Zweifelsfall gilt das Gentechnikgesetz. »

«Für Schweizer Konsument en und Konsumentin en ist es selbstverständlich, dass Le-
bensmittel gentechnikfrei sind », hält Claudia Vaderna fest . «Im In- und Ausland ist
Gentechfrei heit ein bedeutender Wettbewerbsvorteil, so etwa in der Käseindustrie .»

Die Schweizer Allianz Gentechfrei unterstützt das geltende Gentechnikgesetz mit
Kennzeichnung spflicht , Risikoprüfung und Koexistenz regeln. Sie fordert verstärkte
Importkontrollen und die Entwicklung von Nachweisverfahren. Um diesen Forderun-
gen Nachdruck zu verleihen, hat sie einen Appell zum Schutz der Wahlfreiheit und
der gentechnikfreien Landwirtschaft lanciert.

Link zum Appell