Pressemitteilung von ECVC zum die Aussetzung der Prüfung des Vorschlags zur Deregulierung neuer GVOs.

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER EUROPÄISCHE RAT MÜSSEN DIE PRÜFUNG DES VORSCHLAGS ZUR DEREGULIERUNG NEUER GVOS AUSSETZEN.

Ende 2023 stellten zwei wichtige Ereignisse den Vorschlag zur Neuregulierung von GVO, die durch neue Genomtechniken (NTG) gewonnen wurden, in Frage:

  • Die Veröffentlichung einer Stellungnahme der französischen Agentur für Gesundheitssicherheit (ANSES)1 , in der es heißt, dass die Kriterien zur Definition von GVO, die von jeglicher Bewertung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit ausgeschlossen werden sollen, die sogenannten NTG 1, nicht wissenschaftlich begründet sind und aufgrund ihrer Unklarheit nicht überprüfbar sein werden.
  • Das Scheitern des Rates der Europäischen Union, der keinen einzigen Konsens über diesen Text finden konnte, wobei die Frage der Patente, die alle diese NTG abdecken, die Hauptblockade darstellte. Angesichts dieser Sackgasse schlagen der Rat sowie der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments ein Verbot der Patentierbarkeit dieser NGOs vor, das nach dem derzeitigen Stand des Patentrechts konkret nicht durchsetzbar ist.

Keine offizielle europäische Agentur wurde um eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Relevanz des Kommissionsvorschlags gebeten. Lediglich die ANSES hat sich selbst mit dieser Frage befasst und eine Stellungnahme abgegeben, die die wissenschaftlichen Grundlagen dieses Vorschlags, der doch als «wissenschaftsbasiert» angepriesen wird, völlig in Frage stellt. Das Parlament und der Rat dürfen kein Gesetz verabschieden, das gegen die Wissenschaft verstößt und zudem konkret nicht umsetzbar ist. Sie müssen daher eine Klärung dieser wissenschaftlichen Kontroverse verlangen, bevor sie ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Die Europäische Union allein kann jedoch nicht das Europäische Patentübereinkommen und die Regeln zu seiner Anwendung in Frage stellen, die vom Europäischen Patentamt, dem auch Nicht-EU-Länder angehören, festgelegt wurden. Nach diesem Übereinkommen sind NTG jedoch unbestreitbar patentierbare Verfahren, und der Geltungsbereich eines Patents auf ein Verfahren erstreckt sich auf alle Produkte, die sich aus der Anwendung dieses Verfahrens ergeben. Die einzige einstimmige Entscheidung des Europäischen Rates, der die Patentierbarkeit dieser NGOs verbieten möchte, ist daher beim derzeitigen Stand nicht nur des europäischen Patentrechts, sondern auch der internationalen Verpflichtungen der Union schlicht und einfach nicht umsetzbar. Diese Lösung ist also keine Antwort auf die legitimen Sorgen der europäischen Bauern2 und kleinen und mittleren Saatgutunternehmen über die mögliche Freisetzung patentierter und nicht-gezüchteter GVO in der EU.

ECVC fordert daher das Europäische Parlament und den Europäischen Rat auf, ihre Prüfung des Vorschlags zur Deregulierung von GVO-NTG auszusetzen, solange diese beiden zentralen Fragen nicht geklärt sind.

1 Stellungnahme der ANSES (2023). Die Schlussfolgerungen der Stellungnahme können hier eingesehen werden.

2 ECVC (2023), Vorschlag der Europäischen Kommission zu neuen GVOs, auf dem Weg zur Aneignung allen Saatguts durch die Patente einiger multinationaler Konzerne, englisch.

Sie finden weitere Informationen über die Mitteilung von ECVC : 
https://www.eurovia.org/press-releases/parliament-and-council-must-suspend-consideration-of-the-proposed-new-gmo-deregulation/

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