Medienmitteilung von Uniterre

Der Gesetzentwurf des Parlaments muss abgelehnt werden, da er keine ausreichenden Massnahmen vorsieht. Uniterre fordert, dass der Bund Rahmenbedingungen schafft, die den Erhalt der Zuckerwirtschaft und der Rübenproduktion sichern. Er muss auf die Höhe der Anbauprämien und die Entwicklung des Schweizer Sektors, auf die Höhe des Zollschutzes (Zucker und Rüben) und auf die Anhebung der Besteuerung von Lebensmittelzucker einwirken.

Um den Anforderungen der Versorgungssicherheit Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die Schweizer Zuckerrübenproduktion und -verarbeitung und die davon abhängigen Arbeitsplätze zu erhalten und zu unterstützen. Die Zuckerproduktion ist in hohem Masse durch Globalisierung und Preisdumping bedroht: Die Kosten für alle negativen Auswirkungen (Klima-, Ressourcen-, Biodiversitäts- und Gesundheitskosten) werden bei den Importen externalisiert. Für eine Zuckerrübenproduktion, die den Erwartungen der Bevölkerung an die Nachhaltigkeit entspricht, liegt der einträgliche Produktionspreis bei mindestens 150 Fr/t. Dies entspricht im Übrigen dem Preisniveau in den 1990 Jahren. Unter dem Druck der Zollliberalisierung nach den Bilateralen und dem Handelsabkommen fiel der Schweizer Produzentenpreis auf 54 Fr/t. Ziel des Bundes muss es sein,Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen einen kostendeckenden, fairen Preis zu erzielen.
Um die Zuckerwirtschaft und insbesondere den Rübenanbau aufrecht zu erhalten, muss der Bund nun auf der Ebene desZollschutzes (Zucker und Rüben), der Einzelkulturbeiträge, der Aufwertung der einheimischen Produktion sowie bei Besteuerung von Zucker in derNahrungsmittelindustrie eingreifen.
 


Um einen wirtschaftlich nachhaltigen Anbau der Rübenproduktion zu ermöglichen, sollte der Vorschlag des Parlaments abgelehnt werden.Die bestehendenEinzelkulturbeiträge sollen beibehalten werden, jedoch sollten die Beiträge für die biologische Produktion um 400 CHF pro Hektar und Jahr und für die integrierte Produktion um 200 CHF pro Hektar und Jahr erhöht werden.Darüber hinaus obliegt es der zuständigen Bundesverwaltung, die unabhängige und seriöse Zulassung von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden zu definieren, die in der Produktion eingesetzt werden können. Das Gesetz sollte nicht explizit eine Produktionsart bevorzugen, sondern die Unterschiede in Kosten und Erträgen ausgleichen. 
Der Gesetzentwurf sieht eine Mindeststeuer von 70 Fr/t auf Rohzucker vor. Uniterre spricht sich dafür aus, die Zollbelastung für die Einfuhr von Zucker auf 610 Fr/t anzuheben, dem laut WTO-Abkommen zugelassenen Höchstwert, was den Produzent*innenpreis für Zuckerrüben um 40 Fr/t erhöhen würde. Damit würde der Produzentenpreis für Zuckerrüben auf das Preisniveau des Jahres 2007 gebracht. Dieses Niveau reicht jedoch nicht aus, um einen einträglichen Preis zu ermöglichen. Daher soll der Einzelkulturbeitrag beibehalten werden, um die Differenz zwischen den Preisen auf dem geschützten Markt und einem fairen Produzentenpreis auszugleichen.

Kein Dumping: Für Rübenimporte müssen Importphasen eingeführt und die Besteuerung den angestrebten Zielen angepasst werden (Mindestzielpreis 100 Fr/t, Zollbelastung um 75 Fr/t). Diese Massnahme würde gleichzeitig „ökologisches Dumping“ durch eine Produktion verhindern, welche nicht die gleichen Anforderungen erfüllt, wie die inländische Produktion.



Die WTO: Besteuerung von industriellem Nahrungsmittelzucker kann die Finanzierung sicherstellen, ohne den Agrarhaushalt zu belasten. Wie von der WHO in einem 2016 veröffentlichten Bericht empfohlen (siehe Link unten), sollte der von der Lebensmittelindustrie verwendete Zucker als Teil der gesundheitlichen Präventionsstrategie besteuert werden. Mindestens 50% der eingenommenen Mittel sollten für die Zuckerrübenproduktion (Finanzierung des Kulturbeitrages und Finanzierung der öffentlichen Forschung zu nachhaltigen Produktionssystemen ohne Insektizide und Herbizide, Forschung zu neuen resistenten Sorten, Unterstützung neuer Produktionstechniken) und 50 % für die öffentliche Gesundheit verwendet werden. Eine solche Besteuerung wird in Belgien und Frankreich bereits angewandt, ohne jedoch das Steuereinkommen verbindlich zu lenken.
Zum Beispiel würde eine Steuer von 900 Fr/t Zucker, der in der Lebensmittelindustrie verwendet wird, 330 Mio. Fr. einbringen. Für die Konsument*innen würde diese Steuer lediglich eine Erhöhung um 1 Rp/l des gesüssten Getränks bedeuten.



http://www.who.int/dietphysicalactivity/publicatio…

Für weitere Informationen: Rudi Berli, Uniterre (FR/DE) : 078 707 78 83