Pressemitteilung von Uniterre
Das BAFU hat auf Druck des SBV seine Absicht, ökotoxikologische Grenzwerte für bestimmte Produkte einzuführen, rückgängig gemacht. Uniterre lehnt dies ab!
„Ein Tropfen von einem Produkt mit Deltamethrin kann einen ganzen Bach vergiften“. Diese Worte stammen von Kurt Seiler, dem Schaffhauser Kantonschemiker. Er äußerte sich in den Medien[1], nachdem das BAFU auf Betreiben des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) voraussichtlich darauf verzichten wird, ökotoxikologische Grenzwerte für Deltamethrin festzulegen, ein unspezifisches Insektizid, das besonders giftig ist und einen gezielten Einsatz überhaupt nicht zulässt. Das BAFU hatte jedoch geplant, solche Grenzwerte für 11 problematische Pestizide einzuführen, machte aber bei 4 dieser Pestizide einen Rückzieher, wie SRF aufdeckte. Und ohne Grenzwerte ist es für die Kantonschemiker unmöglich, bei Überschreitungen zu handeln. Dabei erfordert das Gewässerschutzgesetz (GSchG) solche Grenzwerte für problematische Produkte, wie der Umweltjurist Hans Maurer im SRF-Beitrag erläuterte.
Der SBV begründet seine Haltung mit der Bedeutung dieses Insektizids für die Schweizer Produktion und der immer häufigeren Auslistung von Wirkstoffen aus dem Handel. In diesem Sinne hat der SBV kürzlich einen Brief an die Mitglieder der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) geschickt, in dem er fordert, dass ein Verbot eines Pestizids nur dann möglich ist, wenn eine gleichwertige Alternative auf dem Markt existiert[2].
Uniterre lehnt diese Strategie aus den folgenden Gründen ab:
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- Wie kann man es rechtfertigen, keine Grenzwerte für Produkte einzuführen, die schon in kleinsten Dosen verheerende Auswirkungen auf Ökosysteme haben können? Es geht hier nicht einmal um ein Verbot dieser Produkte, sondern um die Festlegung von Grenzwerten, die ihren Einsatz bis zu einem gewissen Grad erlauben würden. Da es sich um ein unspezifisches Produkt mit einem sehr breiten insektiziden Wirkungsspektrum handelt, müsste der Anwendungsbereich bei einer Zulassung begrenzt und genau festgelegt werden.
- Tausende von Bäuerinnen und Bauern kommen bereits heute ohne diese Mittel aus. Das ist zwar mit mehr Arbeit verbunden, aber hier ist die Politik gefordert, indem sie finanzielle Anreize für andere Ansätze schafft und die bäuerliche Arbeit aufwertet (z. B. durch höhere Beiträge für die integrierte Produktion oder höhere Zollabgaben auf importierte Produkte). Zusätzliche öffentliche Investitionsanstrengungen in der Forschung sind unerlässlich, um umweltfreundliche Alternativen und Anbautechniken zu finden, die diesen Herausforderungen gerecht werden, und um resistentere Sorten zu entwickeln.
- Der SBV möchte, dass ein Produkt nur dann verboten wird, wenn kein gleichwertiges Produkt auf dem Markt erhältlich ist. Aber warum sollte sich die Agrochemie bemühen, Alternativen zu finden, wenn sie ihre Produkte weiterhin verkaufen kann, solange sie keine Alternativen gefunden hat? Wir würden in eine Sackgasse geraten! Sollten Pestizide wie Chlorthalonil, das im Trinkwasser weit über den Grenzwerten liegt, wieder zugelassen werden mit dem Argument, dass kein anderes Produkt so wirksam ist wie Chlorthalonil?
- Die Behörden haben sich zum Ziel gesetzt, die mit Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken zu reduzieren. In diesem Zusammenhang sollten alle problematischen Produkte eingeschränkt werden, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Ein Rückschritt ist nicht akzeptabel!
Wir fordern daher vom Bundesrat, dass er diese Entscheidung, die noch bestätigt werden muss, rückgängig macht, mehr Mittel für die Suche nach Alternativen bereitstellt, finanzielle Entschädigungen für Bäuerinnen und Bauern, die anders produzieren, einführt und seine eigenen Ziele zur Verringerung der Risiken dieser Produkte einhält. Wir lehnen es ab, dass unser Berufsstand für die Risiken verantwortlich gemacht wird, die durch den Einsatz dieser hochgiftigen Produkte für die Umwelt und die Bevölkerung entstehen. Wir unterstützen auch die Mo. 23.4289 [3] Badertscher, der die Zulassungsverfahren für Produkte mit geringem Risiko beschleunigen möchte. Schliesslich fordern wir die Behörden auf, den Import von Lebensmitteln, die mit in der Schweiz verbotenen Pestiziden hergestellt wurden, zu regulieren, um unsere Bauern und Bäuerinnen nicht einem nicht zu rechtfertigenden Umweltdumping auszusetzen.
Es geht um unsere Produktionsgrundlagen, die Gesundheit der Bauern, der Bevölkerung und der Umwelt!
Kontakte:
Karel Ziehli: Politischer Sekretär (FR/DE): 079 266 16 57
Rudi Berli: Politischer Sekretär (DE/FR): 078 707 78 83
[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/gewaesserschutz-departement-roesti-kein-grenzwert-fuer-hochgiftiges-insektizid, 05.02.2025
[2] https://www.blick.ch/politik/chef-lobbyist-markus-ritter-macht-druck-bauernverband-will-verbotene-pestizide-einsetzen-id20595247.html, 16.02.2025
[3] https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234289
Medienkonktakt
Karel Ziehli: 079 266 16 57