Betrachten wir die Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Angestellten, sehen wir einen Flickenteppich: Von Genf bis in den Thurgau, von Basel ins Tessin sind die kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) sehr unterschiedlich. Das gilt für die Pausen (nur 9 von 26 Kantonen gewähren 15 Min. bezahlte Pausen pro Halbtag), Überstunden (können zu Überstunden verpflichtet werden) und arbeitsfreien Tagen sowie den zu leistenden Arbeitsstunden: Der Kanton Glarus sticht durch eine 66 Stundenwoche (Mai – September) hervor und das Pendel schwingt sich zwischen 50 und 55 Stunden pro Woche im Hauptfeld der Kantone ein. Einzig der Stadtkanton Genf geht mit einer 45 Stundenwoche voran. Die Landwirtschaft unter das Arbeitsgesetz zu unterstellen, würde eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden festlegen (Artikel 9) und eine erste Verbesserung darstellen.

Bei den Richtlöhnen die der Schweizerischen Bauernverband (SBV) jährlich publiziert, werden aktuell für saisonale Hilfskräfte Fr. 3300.- brutto und für Praktikant*innen unter 4 Monaten Fr. 2’625.- brutto bezahlt (Abzüge von Kost und Logis: Fr. 990.- monatlich). Einen kurzen Rückblick auf die Richtlohnentwicklung: Seit 2010 hat sich dieser bei den saisonalen Hilfskräften um nur Fr. 395.- und bei den Praktikant*innen um Fr. 135.- erhöht. Ein nationaler NAV kann verpflichtende Löhne festlegen. Mit der heutigen Pressekonferenz eröffnen wir hierfür die dringend nötige Debatte.

Doch diese Auseinandersetzung kann nicht geführt werden, ohne die Einkommenssituation der Bäuer*innen und Bauern zwingend einzubeziehen. Gerade jetzt ist die Diskussion über den Druck auf die Produzentenpreise durch Coop und Migros wieder entbrannt. Auf dem Spiel steht nicht weniger als eine bäuerliche, vielfältige und familiär geprägte Landwirtschaft, die heute noch 50’000 Betrieben zählt. 2 – 3 Bauernhöfe schliessen täglich ihre Tore. Der Rückgang der Produzentenpreise (-30% in den letzten 30 Jahren) bei hohem Produktionsdruck ist für viele Betriebe existenziell. Gemäss dem SBV beträgt der Anteil der Landwirtschaft am Konsumentenfranken noch 32 Rappen. Auch bei den Direktzahlungen stellt die Studie von Agrisodu gravierende Mängel fest, denn «2018 haben die Schweizer Bauern und Bäuerinnen nur die Hälte der 3,6 Milliarden erhalten. Die andere Hälfte fliesst in die grossen Verarbeitungs- und Handelsketten.»

Das landwirtschaftliche Einkommen pro Arbeitseinheit betrug 2018 knapp Fr. 52’000 Fr. (Betrieb 70’600 Fr.) Das entspricht Fr. 4’340.- pro Monat brutto. Der schweizerische Medianlohn entsprach Fr. 6538.- brutto. Das Einkommen verschlechtert sich noch bei Hügel- und Bergbetrieben (Fr. 40’580.- und Fr. 34’321). Das widerspricht Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes, demnach Betriebe «über mehrere Jahre ein Einkommen erzielen können, das mit dem der erwerbstätigen Bevölkerung in anderen Wirtschaftszweigen derselben Region vergleichbar ist». Und in Absatz 2, dass «der Bundesrat bei deutlich unter dem Bezugsniveau liegenden Einkommen vorübergehende Massnahmen zu deren Verbesserung ergreift.» Doch nichts geschieht! Hinzukommt, dass die Arbeitszeit pro Woche beim Mann 67 Stunden beträgt und 63 Stunden pro Woche für die Frau. Dazu arbeiten Landwirt*innen im Durchschnitt 11 Wochenstunden im Nebenerwerb. Insgesamt eine immense Arbeitsbelastung, bei einer hohen Verschuldung von rund Fr. 30’000.- pro Hektar3 und kargem Lohn. Die Situation verschärft sich noch durch Dumpingimporte, die unsere Standards zu Tierwohl, soziale Verantwortung und Ökologie unterlaufen und unsere heimische Produktion in unlauteren Wettbewerb bringt.

Uniterre hat sich bereits im Rahmen der Initiative für Ernährungssouveränität für eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und für gerechte Preise eingesetzt. Spanien macht es vor: Dort ist es gesetzlich verboten, in Verträgen zum Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Preise unterhalb der Produktionskosten festzulegen. Wir können diese Negativspirale durchbrechen indem wir endlich gemeinsam mit Bäuerinnen und Bauern, Konsument*innen und Landarbeiter*innen für eine soziale Wende einstehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Mathias Stalder, Gewerkschaftssekretär Uniterre, anlässlich der Pressekonferenz vom 15. Juni 2020 im Café Fédéral in Bern.