Wir haben an dieser Stelle bereits darüber berichtet: Im März 2024 haben Bauern-Bäuerinnenorganisationen (darunter Uniterre) und Landwirte/-innen Klage gegen den Bund eingereicht. Grund: Untätigkeit im Klimabereich und Gefährdung der bäuerlichen Existenzgrundlage. Die Behörden wurden aufgefordert, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu erfüllen.
Kein Schritt vorwärts, aber drei zurück!
Im letzten Herbst hat das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) – wenig überraschend – die Beschwerde als unzulässig erklärt, mit der Begründung, dass die Schweiz bereits genug tue (!) und dass der Klimawandel die Bauern und Bäuerinnen nicht stärker betreffe als andere Bevölkerungsgruppen. Mit anderen Worten: Laut unserer Regierung hat der Klimawandel keine Auswirkungen auf den Beruf der Bäuerinnen und Bauern. Natürlich ist die wetterabhängige landwirtschaftliche Produktion insofern betroffen, als die Ernten zurückgehen und dies die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Bauernhöfe gefährdet. Zudem ignoriert das UVEK in seiner Entscheidung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zugunsten der KlimaschutzSeniorinnen.
Klimagerechtigkeit und UNDROP
Wir von Uniterre stützen unsere politische Arbeit auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Bauern und Bäuerinnen und anderen in ländlichen Gebieten tätigen Personen (UNDROP, 2018 verabschiedet). Diese proklamiert eine Reihe von Rechten für Bäuerinenen und Bauern, wie z.B. das Recht, Nahrungsmittel zu produzieren (Art. 15), das Recht auf Erhaltung und Schutz ihrer Umwelt und der produktiven Kapazität ihres Landes sowie der Ressourcen, die sie nutzen und verwalten (Art. 18). Zudem müssen die Staaten gemäss Art. 2 rasch die erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen sowie weitere Massnahmen ergreifen, um schrittweise die volle Verwirklichung der in der UNDROP aufgeführten Rechte zu gewährleisten. Die Staaten – und damit auch die Schweiz, die das Übereinkommen ebenfalls ratifiziert hat – müssen diese Bauerinnen-und Bauernrechte respektieren, schützen und verwirklichen, da sie ihren internationalen Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels nachkommen müssen, um die Fruchtbarkeit der Böden zu erhalten und die Biodiversität zu bewahren. Dies wird jedoch durch den Klimawandel gefährdet!
Neben der UNDROP hat die Schweiz auch das Pariser Abkommen ratifiziert und sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren, um die globale Erwärmung einzudämmen. Klimagerechtigkeit zielt darauf ab, grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Leben und Gesundheit zu respektieren. Dennoch lässt sich die Schweiz mit dem Handeln Zeit! Es ist höchste Zeit, dass unsere Regierung ihre Verantwortung wahrnimmt und ihre internationalen Verpflichtungen aktiv einhält.
Der Kampf geht weiter
Die klagenden Organisationen und Einzelpersonen, die von den Klimaanwälten vertreten werden, lassen sich nicht einfach abspeisen: Sie haben bereits beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) Beschwerde eingelegt. Der Rechtsweg kann in der Tat auch ein wichtiger Kampfraum für unsere Forderungen sein. Wir werden Sie über die neuesten Entwicklungen in diesem Fall auf dem Laufenden halten.
Die Beschwerde an das BVG und alle Dokumente zu diesem Verfahren sind unter https://avocatclimat.ch/documents/ auf französisch abrufbar.