Gemeinsame Pressemitteilung Uniterre, Big-M, BBK, BZS
Die am 20. März 2025 eingereichte Motion Kolly1 ist eine Antwort auf die seit Jahren andauernde Misswirtschaft der BO Milch. Das Fass zum überlaufen gebracht hat eine voreilige, völlig unüberlegte Medienmitteilung der BOM zu den Bilateralen III. Die Motion Kolly verlangt die Abschaffung der Beitragspflicht bei der Interessenvertretung der Schweizer Milchproduzenten. Es ist jedoch klar, dass dies das Problem der unterbezahlten Milchproduktion nicht löst. Besser ist es, die Funktionsweise und die Zusammensetzung der BO Milch zu ändern. Denn die Milchbauern haben es satt, einen Milchpreis zu erhalten, der weit unter ihren Produktionskosten liegt, und die einzigen zu sein, die die Marktrisiken tragen müssen. Trotz der 400 Millionen Ausgaben des Bundes für den Milchmarkt ist die Branche nicht in der Lage, Milchverträge abzuschliessen, die den Milcherzeugern eine Zukunft geben.
In diesem Sinne fordern Uniterre, Big-M, BBK, BZS, dass die der BOMilch gewährte Allgemeinverbindlichkeit, die am 31. Dezember 2025 ausläuft, nur unter den folgenden Bedingungen verlängert wird:
- Der Standardvertrag muss eine Menge in Kilogramm und einen Preis für das A-Segment für eine Mindestdauer von 3 Monaten enthalten.
- Der A-Segment-Preis muss nach einem System von Mindestpreisen auf der Grundlage der Produktionskosten und ab Hof festgelegt werden.
- Die ersten 180 000 Jahresmenge jedes Betriebes sind ausschliesslich A Milch
- Die Lieferung von B-Segment-Milch wird freiwillig, ohne Nachteile bei Nicht-Lieferung. Diese Forderung greift die Motion „Verbesserung der Bedingungen des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch“ auf, die 2019 vom Ständerat und 2020 vom Nationalrat angenommen wurde.
- Die Milchproduzentinnen und -produzenten sollen zu 50 Prozent im Vorstand der BO Milch vertreten sein; die anderen 50 Prozent entfallen auf die Abnehmer, nämlich den Milchhandel, das Käsereigewerbe, die Milchindustrie und den Detailhandel.
- Die Vertreter/innen der Milchproduzent/innen müssen selbst Milchproduzent/innen sein.
- Die Milchproduzenten, welche die Produzentenseite der BO Milch vertreten, dürfen keine Interessenskonflikte mit Verwaltungsratsmandaten haben.
- Die Wahl der Vertreter der Milchproduzenten muss in einem transparenten und offenen demokratischen Prozess erfolgen, in dem jedem Milchproduzenten/jeder Milchproduzentin das Recht auf eine Stimme garantiert ist.
- Im Vorstand der BO-Milch und in der Delegiertenversammlung müssen die Entscheidungen nach dem Prinzip der einfachen Mehrheit getroffen werden, um Vetos eines Sektors zu vermeiden.
Wenn diese Bedingungen von der BO Milch nicht eingehalten werden, muss der Antrag auf Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit unbedingt abgelehnt werden. Gegebenenfalls werden wir nicht versäumen, das Parlament aufzufordern, diese Haltung der BO Milch zu korrigieren.
Kontakt:
Werner Locher, Big-M, 079 737 11 64, werner.locher@bluewin.ch
Rudi Berli, Uniterre, 078 70 77 883, r.berli@uniterre.ch
Heinz Siegenthaler, BZS, 079 503 00 69, siegenthaler97@bluewin.ch
1 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253371