Medienmitteilung von Uniterre und dem «Bündnis für den Zugang zu Land»

Uniterre und das «Bündnis für den Zugang zu Land» nehmen im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) Stellung.

Das BGBB regelt als Bundesgesetz die Bedingungen für den Zugang zu Land und spielt damit eine wichtige Rolle für die bäuerliche Landwirtschaft in der Schweiz. Eine solche Landwirtschaft verlangt nach Arbeitskräften und einem respektvollen Umgang mit der Natur – zwei Aspekte, die wieder mehr Gewicht erhalten müssen. Im Gegensatz dazu ist die industrielle Landwirtschaft grossflächig, standardisiert, stark mechanisiert und drückt die Preise nach unten. Dabei greift sie immer weniger auf menschliche Arbeitskräfte zurück, gleichzeitig schrumpfen die finanziellen Erträge. Die Landwirtschaft und die Ökosysteme, in die sie eingebettet ist, verlieren an Vielfalt, Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit.

Diesbezüglich steht in der Bundesverfassung, «dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung der Bevölkerung; b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes» (vgl. Bundesverfassung, Artikel 104). Zu diesem Zweck steht in Artikel 1 des BGBB, dass «das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes» zu erhalten seien. Im Wesentlichen wird hier die Idee anerkannt, dass eine Landwirtschaft mit wenigen Bäuerinnen und Bauern weder quantitativ noch qualitativ erfolgreich sein kann.

Leider versucht die vom BLW vorgeschlagene Teilrevision des BGBB diese Aspekte nicht zu stärken. Es wäre allerdings zwingend nötig, dass die Änderung dieses Gesetzes die dringenden Herausforderungen im aktuellen Kontext berücksichtigt: Die demografische Situation der Schweizer Landwirtschaft verschlechtert sich seit langem und die Zukunft sieht noch düsterer aus. In den nächsten 10 bis 15 Jahren werden die Hälfte der Landwirt*innen pensioniert – und viele davon haben keine*n Nachfolger*in, der*die bereit ist, den Betrieb zu übernehmen. Die Idee, «Familienunternehmen» zu erhalten, erscheint deshalb sehr illusorisch.

Die Tendenz zu immer grösseren Betrieben hält an. Weil dadurch die Preise in die Höhe schnellen, wird auch eine Übergabe immer komplizierter. Dabei gäbe es zahlreiche Personen, die oft zwar nicht dem bäuerlichen Milieu entstammen, jedoch einen landwirtschaftlichen Betrieb übernehmen möchten. Wir sind übrigens nicht die einzige Organisation, die sich über diese Situation Sorgen macht.[1]

Uniterre kann somit die geplante Teilrevision des BGBB aufgrund der Nicht-Berücksichtigung wichtiger Aspekte nicht ohne Vorbehalte unterstützen, und gibt deshalb folgende Empfehlungen ab:

  1. Es müssen ernsthafte politische Massnahmen ergriffen und wirksame Instrumente geschaffen werden, die den Herausforderungen gerecht werden, und zwar erstens betreffend die übermässig hohen Preisen bei der ausserfamiliären Hofübergabe, und zweitens muss den abtretenden Bäuerinnen und Bauern eine würdige Rente garantieren werden. Die in der Revision vorgeschlagene Lösung – die Belastungsgrenze und damit die Fähigkeit, sich bei einer Hofübernahme zu verschulden, zu erhöhen – führt direkt in die Wand. Deshalb ist eine Revision des Artikels 66 in diesem Sinne absolut zwingend.
  2. Wir begrüssen die in der Revision vorgeschlagenen Voraussetzungen bei der Bewilligung des Erwerbs landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe für AGs und GmbHs, bedauern jedoch das Nichtberücksichtigen anderer Rechtsformen. Diese könnten – vorbehaltlich eines gemeinnützigen Zwecks und der Sicherstellung, dass der Betrieb zu landwirtschaftlichen Zwecken und hauptberuflich geführt wird – Kollektiven den Zugang zu Land erleichtern, ohne Spekulation, Anlagen und Holding-Unternehmen Tür und Tor zu öffnen. Diese Rechtsformen würden den Zugang zu bestimmten Finanzierungsmöglichkeiten öffnen, mit denen das Problem der hohen Preise umgangen werden könnte.
  3. Unabhängig der Revision des BGBB braucht es eine Politik, die den Zugang zu Land und die ausserfamiliäre Hofübernahme vereinfacht. Parallel dazu braucht es für eine bäuerliche Landwirtschaft, die den Menschen ins Zentrum setzt, ein grundlegendes Umdenken bei den Direktzahlungen: Diese müssen auf der Produktivität sowie menschlichen und ökologischen Kriterien basieren, und nicht auf der Grösse des Betriebs.

Was die anderen Elemente der Revision des BGBB angeht, unterstützt Uniterre die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserung der Stellung der Ehegatt*innen. Es wäre jedoch sinnvoll, noch weiterzugehen, um die Situation von Frauen in der Landwirtschaft zu verbessern – insbesondere bei der Frage, wer bei einer innerfamiliären Hofübernahme ein Vorkaufsrecht besitzt. Aktuell sind Frauen aufgrund der bestehenden patriarchalischen Verhältnisse benachteiligt, während ihre Brüder begünstigt werden.

Im Klartext heisst das, dass wir eine starke öffentliche Politik fordern, die sich für den Zugang zu Land einsetzt und so die ausserfamiliäre Hofübernahme erleichtert und den Generationswechsel vorantreibt. Gleichzeitig müssen die Agrarpolitik und die Direktzahlungen die kleinbäuerliche Dimension der Landwirtschaft aufwerten, wie wir es in unserem Vorschlag (publiziert Ende November 2024) für eine Vision der AP30+ dargelegt haben.

 

Kontakte:

Berthe Darras, politischer Sekretär bei Uniterre, 079 904 63 74, b.darras@uniterre.ch

Veronica Frigerio, Juristin bei Uniterre, 076 409 15 57, v.frigerio@uniterre.ch

Bastien Stauffer, Mitglied der «Landkoalition», 077 925 64 51, staws@riseup.net

 

Anhang: unsere konkreten Forderungen für die Revision (nur auf Französisch)

Pressemitteilung pdf

[1] Jeunes Agriculteurs Vaudois (JAVD), Kleinbauernvereinigung (VKMB); Landwirtschaftsbericht 2024, Kanton Freiburg, publiziert am 28. Oktober 2024.