Medienmitteilung von SAG
Wenn es nach Bundesrat Albert Rösti geht, soll der Entwurf der EU-Kommission zur Regulierung der neuen Gentechnik am besten ein zu eins übernommen werden. Und das, obwohl erste Rechtsgutachten aufzeigen, dass die geplante Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts zentrale Prinzipien des europäischen Rechts verletzt: Sie widerspricht dem Vorsorgeprinzip.
Der Bundesrat hatte durch das Parlament den Auftrag erhalten, Vorschläge für eine Regulierung der neuen Gentechnik vorzulegen, dazu wurde ein erstes Papier aus der Feder von Rösti, heute im Bundesrat diskutiert. Die aktuellen Vorschläge wurden offenbar, ohne den Einbezug relevanter Expert:innen, sowohl aus der Verwaltung, als auch extern, erarbeitet. Selbst wenn der Bundesrat vorschlägt, den EU-Entwurf zumindest insoweit anzupassen, dass gewisse Kontrollmechanismen eingebaut werden, ist zum einen völlig unklar, was dies bedeuten soll und ändert dies zum anderen nichts daran, dass eine Koexistenz nicht gewährleistet und Kennzeichnung nicht vorgesehen ist. Klar ist jedoch, dass ein Kontrollmechanismus nicht einer Risikoprüfung entspricht. Die Risikoprüfung ist jedoch das zentrale Element, das mit dem Vorsorgeprinzip einhergeht, welches auch im Zentrum des Schweizer Verfassungsrechts steht. Neue Pläne des zuständigen EU Berichterstatters sehen sogar vor, nun auch noch im Bioanbau mit neuer Gentechnik veränderte Organismen ohne Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit zuzulassen.
«Ein Zulassungsverfahren, das sich am EU Entwurf orientiert widerspricht nicht nur klar dem Willen der Schweizer Bevölkerung, die sich eine strikte Risikoprüfung wünscht, sondern auch Empfehlungen wissenschaftlicher Expert:innen etwa der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) oder der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH)», so Isabel Sommer, Geschäftsleiterin der Schweizer Allianz Gentechfrei. Auch eine grosse Allianz von über 60 Verbänden und Organisationen hat bereits im Sommer in einem gemeinsamen Positionspapier klargestellt, dass die neue Gentechnik in der Schweiz strikt reguliert werden muss.
Wir fordern:
- Dass die sogenannte «neue Gentechnik» weiterhin gleich behandelt wird wie herkömmliche Gentechnik. Denn auch diese greift gezielt in das Erbgut von Lebewesen und Pflanzen ein. Gerade bei den neuen Gentechnik-Methoden sind die Folgen für Umwelt und Menschen noch viel zu wenig erforscht.
- Dass alle gentechnisch veränderten Produkte weiterhin als solche gekennzeichnet bleiben! Nur dank dieser Transparenz haben es Konsumentinnen und Konsumenten in der Hand, ob sie Gentechnik kaufen und konsumieren – oder nicht.
- Dass Koexistenz und Haftung sichergestellt werden. Es braucht effektive Massnahmen, um eine Vermischung von Produkten mit und ohne Gentechnik zu verhindern. Die Kosten müssen von den Verursachern getragen werden.
Für Rückfragen:
Isabel Sommer, Geschäftsleiterin der Schweizer Allianz Gentechfrei SAG
i.sommer@gentechfrei.ch; 076 233 2408