Das Grundrecht auf eine Vorsorge für ein würdiges Leben nach der Pensionierung muss für die ganze Bevölkerung verteidigt werden. Das aktuelle System ist ungerecht und garantiert dieses Recht nicht für die gesamte Bevölkerung. Mit einem durchschnittlichen Stundeneinkommen für Selbstständige in der Landwirtschaft von Fr 17.- im Jahr 2022 und einem Anteil von 31% ausserlandwirtschaftlicher Arbeit, die hauptsächlich von Bäuerinnen geleistet wird, sind praktisch alle in der Landwirtschaft Berufstätigen, Bäuerinnen und Bauern, Landarbeiterinnen und Landarbeiter, von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Auch in der übrigen Bevölkerung sind die Mehrheit der Frauen und viele Menschen mit niedrigem Einkommen betroffen.

Ein ausreichendes Vorsorgeeinkommen ist auch eine Voraussetzung dafür, das Recht auf Nahrung wahrnehmen zu können, ohne die Wahl nach dem Preis machen zu müssen. Für Bäuerinnen und Bauern bedeutet das Recht auf ein Vorsorgeeinkommen in erster Linie ein Einkommen als Berufstätige/r, das mindestens 40 Fr./Std. für Selbstständige und 28 Fr./Std. für Arbeitnehmer/innen betragen sollte. Die Arbeit aller Erwerbstätigen in der Landwirtschaft, einschließlich Frauen, junger Menschen und Rentner/innen, in der Nahrungsmittelproduktion angemessen entlohnen zu können, ist eine Voraussetzung, um eine Verbesserung der beruflichen Vorsorge in Aussicht zu stellen. Wie kann man sich vorstellen, einen Sozialbeitrag auf ein ohnehin schon unzureichendes Einkommen zu entrichten ? Die aktuelle Reform sieht vor, die Basis der beitragszahlenden Personen durch die Senkung der Eintrittsschwelle auf CHF 19’400 Einkommen zu verbreitern.Die Personen unterhalb der Eintrittsschwelle würden weiterhin ausgeschlossen bleiben, und die anderen, die durch die Senkung der Eintrittsschwelle mehr eingezahlt haben, werden zusehen müssen, wie sich dieser höhere Beitrag durch die Senkung des Umwandlungssatzes in Rauch auflöst.

Diese Reform verstärkt die Rendite der zweiten Säule für die Versicherungen, die bereits 8 Milliarden an jährlichen Gewinnen kassieren. Dieses Syste, der Kapitalisierung ist eine doppelte Bestrafung, denn zusätzlich zu den direkten Abgaben zugunsten des Finanzsystems erfolgt eine zweite Abgabe über die Mieten und die Preise für Konsumgüter im Allgemeinen, die zwischengelagerte Stufen und Finanzsektor saftig vergüten. Das Vermögen der Kassen entspricht heute mehr als 1000 Milliarden Fr, die in den Markt und die Finanzspekulation investiert werden, und die paritätische Verwaltung der Kassen ist ein frommer Wunsch geblieben.

Im Gegensatz zum AHV-System findet in der zweiten Säule keine gleichheitsichernde Umverteilung statt, da das System individuell und grundlegend ungleich ist. Aus diesen Gründen rufen wir dazu auf, diese Reform abzulehnen und stattdessen die erste Säule und die Wertschöpfung durch Produzentenpreise zu stärken und zu verbessern.

Medienkonktakte

Rudi Berli, r.berli@uniterre.ch 078 707 78 83

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