Pressemiteilung Uniterre

Der Bundesrat hat in seiner Mitteilung vom 8. Oktober den Vorschlag des BLWs zur Revision des BGGB[1] bestätigt. Nach der Konsultation der verschiedenen interessierten Organisationen gibt es also keine Änderungen. Glücklicherweise wurde die Stellung der mitarbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartner durch die Einführung eines Vorkaufsrechts im[2] .Rang zu ihren Gunsten verbessert. Uniterre begrüsst diese Änderung, die der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Situation von Frauen zu stärken, die in diesem Bereich, dessen Werte noch weitgehend von einer patrilinearen Sichtweise geprägt sind, nach wie vor stark diskriminiert werden. Der Weg zur Gleichstellung und Teilhabe in der Landwirtschaft ist noch lang, hängt jedoch weniger von den Erbschaftsbedingungen als vielmehr von umfassenderen sozialen Werten ab, die auch die Landwirtschaft einschliessen.

Was die neuen Beschränkungen für juristische Personen betrifft, begrüssen wir die in der Revision vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung hinsichtlich des Zugangs zu Land, bedauern jedoch den Ausschluss anderer Rechtsformen. Einige von ihnen könnten – vorbehaltlich der Gemeinnützigkeit, der Gewährleistung des landwirtschaftlichen Zwecks und der Haupttätigkeit – den Zugang zu Land für Kollektive erleichtern und gleichzeitig Spekulations-, Anlage- und Holding-Dynamiken vermeiden. Diese Rechtsformen würden zudem den Zugang zu bestimmten Finanzmitteln ermöglichen, wodurch das Problem der viel zu hohen Preise umgangen werden könnte. Uniterre schlägt vor, insbesondere Stiftungen und Genossenschaften – unter strengen Rahmenbedingungen – den Zugang zu Land zu ermöglichen. Darüber hinaus kritisiert Uniterre die Aussage im erläuternden Bericht, dass Eigentümer*innen grosser landwirtschaftlicher Betriebe künftig landwirtschaftliche Grundstücke im üblichen Betriebsradius zum Zwecke der strukturellen Verbesserung erwerben können.

Uniterre begrüsst die Möglichkeit, landwirtschaftliche Betriebe in mehrere landwirtschaftliche Betriebe aufzuteilen. Diese neue Ausnahme vom Verbot der materiellen Aufteilung ist ein erster Schritt, um insbesondere den Schwierigkeiten bei der Übertragung von Betrieben zu begegnen, die zu gross und damit zu teuer geworden sind.

Andererseits bedauert Uniterre die Anhebung der Belastungsgrenze, die die Verschuldungskapazität der Übernehmer*innen stärken soll. Einerseits entspricht dieses Instrument nicht der Notwendigkeit, wirksame Massnahmen gegen die überhöhten Preise für die Übernahme von nicht-familiären landwirtschaftlichen Betrieben zu ergreifen und den abtretenden Landwirten eine angemessene Rente zu garantieren, und andererseits birgt es das zusätzliche Risiko, dass die Übernehmer*innen in eine problematische Überschuldungssituation geraten.

Schliesslich fehlen in dieser Revision die Themen der nicht-familiären Übernahme von Betrieben und der Gründung neuer Betriebe, die für die Zukunft der Landwirtschaft von grosser Bedeutung sind.

Uniterre bedauert dieses Schweigen und fordert die Gesetzgeber*innen auf, sich diesen für die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft entscheidenden Herausforderungen zu stellen. Es sei daran erinnert, dass mehr als 56 % der Landwirtinnen und Landwirte bereits das Rentenalter erreicht haben oder es in den nächsten 15 Jahren erreichen werden[2] und dass von diesen nur 44 % innerhalb der Familie übernommen werden dürften[3].

Tatsächlich gibt es zahlreiche Hemmnisse, die eine Verbesserung der Bedingungen für den Zugang zu Land verhindern: die Grösse der Betriebe und damit ihre Kosten (Marktwert vs. Ertragswert im familiären Rahmen), die Begrenzung der Rechtsformen, die Unmöglichkeit für den Staat, landwirtschaftliche Betriebe zu erwerben, um deren Zerschlagung zu verhindern, oder auch die Frage des Vorkaufsrechts des Pächters mit einem landwirtschaftlichen Pachtvertrag, der nur für Eigentümer*innen landwirtschaftlicher Betriebe gilt. Das Thema ist umfangreich, und das BGBB ist nur ein Teil dieses systemischen Problems. Eine Überarbeitung der Agrarpolitik, die den menschlichen gegenüber dem «mechanischen» Aspekt in den Vordergrund stellt, ist ebenso notwendig wie umfangreichere finanzielle Hilfen und Mittel für eine angemessene Begleitung. Schliesslich könnten auch die Kantone und Gemeinden Massnahmen ergreifen, indem sie den Zugang zu Wohnraum für Veräusser*innen/Übernehmer*innen fördern oder steuerliche Vergünstigungen einführen, die die Übernahme erleichtern.  Uniterre ruft daher Politiker*innen aller Couleur dazu auf, sich zu mobilisieren und sich dieser entscheidenden Frage anzunehmen, damit diese Revision nicht nur die Industrialisierung der Landwirtschaft begleitet, und damit dem Verschwinden der Bauern und Bäuerinnen, ihres Know-hows und ihrer Kultur Vorschub leistet.

 

(FR)Prise de position d’Uniterre sur la révision du droit foncier rural 

https://uniterre.ch/wp-content/uploads/2025/01/fedlex-data-admin-Reponse-Uniterre-consultation-revision-partielle-LDFR-09.01.25-Vdef.pdf  

 Pressemiteilung Uniterre und das «Bündnis für das Zugang zu Land»: Die Teilrevision des BGBB wird das Schweizer Hofsterben nicht aufhalten können!

https://uniterre.ch/wp-content/uploads/2025/01/Medienmitteilung_Antwort_Vernehmlassung_TeilrevisionBGBB_01.25.pdf

 

Kontakt:

Veronica Frigerio, 076 409 15 57 (FR/IT), v.frigerio@uniterre.ch

Bastien Stauffer-Cart, 077 925 64 51, staws@riseup.net

 

  1. BGBB : Bundesgesetz zum Bäuerlichen Bodenrecht:

www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1410_1410_1410/de

www.ekm.admin.ch/de/newnsb/zvgtbwfMkA2r71bm8bOlT

 

  1. Bundesamt für Statistik 2024 : www.bfs.admin.ch/bfs/de/home.html

 

  1. unwahrscheinlich: 35 %; ungewiss: 21 %. Quelle: BFS, Agrarbericht 2018. // Da keine aktuelleren Daten vorliegen, wäre es nicht überraschend, wenn die aktuellen Zahlen noch alarmierender ausfallen.

www.uniterre.ch/de/die-teilrevision-des-bgbb-wird-das-schweizer-hofsterben-nicht-aufhalten-koennen/?hilite=zugang+land 

 

 Pressemiteilung in pdf