Die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK-N) hat sich am 28. Januar 2022 für einen Kompromiss entschieden: Statt eine Verlängerung des GVO-Moratoriums, das auch neue gentechnische Verfahren (NGV) einschliesst, zu unterstützen, soll eine Frist bis Mitte 2024 gesetzt werden, in der eine Regelung für die Zulassung von NGV ausgearbeitet werden muss. Noch müssen viele Fragen geklärt werden, insbesondere in Bezug auf die Koexistenz und die Haftung im Falle einer Kontamination der Produktionskette oder der Umwelt. Es geht auch um die Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern und Konsument*innen!

Die WBK-N hat sich am 28. Januar 2022 erfreulicherweise gegen den Vorschlag des Ständerats, der neue gentechnische Verfahren überstürzt hatte zulassen wollte, ausgesprochen. Die Kommission hat sich mit einer knappen Mehrheit für eine Variante ausgesprochen, welche die Frist für die Ausarbeitung einer Zulassungsregelung auf Mitte 2024 festlegt.

Uniterre ist der Ansicht, dass es beim derzeitigen Wissensstand nicht vertretbar ist, zu behaupten, dass Genome Editing, ohne die Einführung von artfremdem genetischem Material, sei sicher.

Das Risiko hängt nicht nur von der eingeführten DNA ab, sondern auch von der verwendeten Technik. Der erhöhte Eingriffsgrad, den diese neuen gentechnischen Verfahren ermöglichen – u. a. die Möglichkeit, mehrere Gene gleichzeitig zu verändern und auf Bereiche des Genoms zuzugreifen, die ansonsten vor natürlichen Mutationen geschützt sind – hat ein erhöhtes und nicht bewertetes Risiko zur Folge.

Es ist also geboten, nach dem Vorsorgeprinzip vorzugehen. Und es sind weitere Abklärungen erforderlich, die in drei Postulaten gefordert werden, deren Antworten noch ausstehen. Unter anderem:

Welche Kosten entstehen durch eine Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Kulturen in der Schweiz? Wie kann gewährleistet werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten sowie Bäuerinnen und Bauern weiterhin das Entscheidungsrecht über die Produktionsform behalten?

Wie sind die Risiken neuer Techniken der genetischen Veränderung zu bewerten? Wer trägt die Verantwortung, wenn es zu einer Kontamination der Produktionskette oder zwischen den Produzenten kommt?

Man muss sich also Zeit für eine seriöse Risikobewertung nehmen. Um eine strenge Regulierung der NGV zu gewährleisten, muss sie zudem in den Rahmen des Gentechnikgesetzes integriert werden. Nur so kann die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie erhalten bleiben und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Produzentinnen und Produzenten gewährleistet werden.

Uniterre fordert den Nationalrat auf, sich in der Frühjahrssession für die Aufnahme von NGV in das Gentech-Moratorium auszusprechen.

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